Türkische Herkunft:

Das türkische Familiennamensystem unterscheidet sich durch seine spezielle Entstehungsgeschichte vom deutschen (und von den meisten anderen europäischen). Anders als bei den historisch gewachsenen Familiennamensystemen wurden die türkischen Familiennamen Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts per Gesetz eingeführt, wonach jede Familie sich in relativ kurzer Zeit selbst einen Familiennamen aussuchen und registrieren lassen musste. Das Familiennamengesetz (Soyadı Kanunu) schließlich verpflichtete 1934 jede Familie (oder genauer: die Familienoberhäupter), binnen zwei Jahren einen Familiennamen registrieren zu lassen. 

In der Praxis sah es also so aus, dass jeder Familienname beantragt werden musste und auch zurückgewiesen werden konnte. Nicht immer wurden dabei die Regelungen beachtet: So kam es zum Beispiel recht häufig vor, dass für mehrere Familien in einem Dorf der gleiche Name eingetragen wurde; auch die Regelungen zur sprachlichen Herkunft der Namen wurden von verschiedenen Ämtern auf unterschiedliche Weise ausgelegt. Bei der Namenwahl waren der Phantasie kaum Grenzen gesetzt; so konnten Namen entstehen wie Uzunkavakaltındayataruyuroğlu "Sohn dessen, der unter der großen Pappel liegt und schläft".

Die hohe Zahl von Zuwanderern aus der Türkei führte dazu, dass türkische Namen auch relativ oft in Deutschland vorkommen.

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