Allgemein

Mit dem Familiennamen wird die Zugehörigkeit des Individuums zu einer Familie ausgedrückt. Der Geburtsname drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus, der Ehename die Zugehörigkeit zur Familie des Ehepartners und der Doppelname die Zugehörigkeit zu beiden Familien der Ehepartner aus. Außerdem gelten Künstlernamen und Ordensnamen als Familiennamen, ohne hierzu einen verwandtschaftlichen Bezug zu haben.

Deutsche Familiennamen hatten gelegentlich bis ins frühe 19.Jahrhundert bei weiblichen Familienmitgliedern eine "weibliche" Endung, die auch in amtlichen Dokumenten eingetragen war, z. B. Müller - Müllerin, ähnlich wie heute noch bei vielen slawischen Familiennamen, z. B. Iwanow - Iwanowa.


 

 

 

 

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